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Warum müssen E-Mails aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB) und der Abgabenordnung (§ 147 AO)
Nicht alle E-Mails z.B. Handels, oder Geschäftsbriefe müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Sparen sie viel Speicherplatz!
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